Diskussion:Interessengruppe

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Interessengemeinschaft[Bearbeiten]

Ist o.g. Wort ein Synonym zum Eintrag? Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 12:05, 5. Jul. 2018 (MESZ)[Beantworten]

„Eine Interessengemeinschaft (kurz IG) ist ein vertraglicher Zusammenschluss verschiedener Personen oder Unternehmen auf Grundlage eines gemeinsamen Interesses. Es handelt sich um einen Oberbegriff; so kann ein Verein (z. B. Musikverein oder Sportverein), ein Berufsverband oder auch eine Gemeinnützige Organisation auf einer Interessengemeinschaft beruhen. Auch lose Zusammenstellungen von Personen wie beispielsweise Musikprojekte oder Bürgerinitiativen können eine Interessengemeinschaft darstellen.
Um eine Interessengemeinschaft auf juristischer Ebene zu vertreten, kann eine Interessensvertretung ihre Interessen wahrnehmen.“ (Deutscher Wikipedia-Artikel „Interessengemeinschaft“ (Stabilversion))
„Eine Interessenvertretung, auch Interessengruppe genannt (seltener auch Interessensvertretung, Interessensgruppe[1]), soll die Interessen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe definieren und vertreten.“ (Deutscher Wikipedia-Artikel „Interessenvertretung“ (Stabilversion))
Ganz schlau werde ich nicht daraus: zuerst vertraglich, dann lose.
Gruß, Peter -- 12:09, 5. Jul. 2018 (MESZ)[Beantworten]