Diskussion:Gebäudeeigentümer

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Yoursmile in Abschnitt Bedeutung

Bedeutung[Bearbeiten]

Juristisch (wie ihr Deutschen zu juridisch sagt) gesehen ist ein Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Wenn jemand ein ganzes Haus vermietet – was in Deutschland gar nicht so selten ist, wie ich festgestellt habe – bleibt er Eigentümer, der Mieter ist aber Besitzer. Gruß auch an den Fachmann, Peter -- 08:52, 10. Apr. 2020 (MESZ)Beantworten

Genau genommen sind beide Besitzer. Der Eigentümer (=derjenige, der die rechtliche Herrschaft innehat und über die Sache im Rechtssinne verfügen kann, § 903 BGB) ist mittelbarer (Eigen-)Besitzer, weil der Mieter als unmittelbarer (Fremd-)Besitzer dem Eigentümer aufgrund des Mietverhältnisses den Besitz mittelt, siehe § 868 BGB und § 872 BGB. Besitz ist im Gegensatz zum Eigentum die tatsächliche Sachherrschaft, § 854 Abs. 1 BGB. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 14:09, 10. Apr. 2020 (MESZ)Beantworten
Das ist schon richtig. Trotzdem stellt sich mir und ich euch die Frage, ob es notwendig ist, diese beiden von Laien so oft verwechselten Begriffe in der Bedeutungsangabe gleichzusetzen, wahrscheinlich nur, um eine Wortwiederholung zu vermeiden. Gruß und Dank für Deine Erinnerung an den mittelbaren Besitzer, Peter -- 14:32, 10. Apr. 2020 (MESZ)Beantworten
Ich hätte nicht von „Besitzer“ geschrieben, sondern „jemand, dem ein Gebäude gehört“ oder „jemand, der das Eigentum an einem Gebäude innehat“.
Gerade habe ich überlegt, ob man in der Juristensprache dieses Wort oft bemüht. Wegen §§ 93, 94 Abs. 1 BGB braucht man es ja meistens nicht. Ich habe jedenfalls öfter vom „Eigentümer eines Hausgrundstücks“ gehört als von einem Gebäudeeigentümer. Im rechtlichen Kontext ist ein Gebäudeeigentümer im Gegensatz zum Grundstückseigentümer zwar beim Erbbaurecht von Bedeutung, aber da heißt er Erbbauberechtigter. In der DDR gab es jedoch anscheinend ein Rechtsinstitut „Gebäudeeigentum“. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 16:32, 10. Apr. 2020 (MESZ)Beantworten
„jemand, dem ein Gebäude gehört“ gefällt mir gut. Es ist umgangssprachlich genug, aber juristisch nicht falsch. Danke für diesen Vorschlag. Was meint der Ersteller? Gruß und Gesundheit euch beiden, Peter -- 16:40, 10. Apr. 2020 (MESZ)Beantworten
 Erledigt --Yoursmile (Diskussion) 16:46, 11. Apr. 2020 (MESZ)Beantworten