Diskussion:Freibetrag

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Susann Schweden in Abschnitt Diskussionsbeitrag

Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Das 1. Beispiel ist unglücklich gewählt, denn Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr. Heißt jetzt "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale", s. hier. Ein Beispiel wäre: "Einen Freibetrag für die Lohnsteuer können Sie in die ELStAM, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, eintragen lassen." Ich finde auch die Bedeutungsbeschreibung verwirrend, wie wäre es mit: "bestimmter Teil einer Geldsumme, der von einer finanziellen Belastung (wie Steuer oder Pfändung) ausgenommen ist". Speziell Einkommensteuer würde ich weglassen, weil Freibetrag auch in anderen Steuerarten vorkommt. --Scripturus (Diskussion) 20:17, 21. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten

ich habe nichts gegen Erweiterungen, die an allen relevanten Stellen klarmachen, dass es sich um weitere Bedeutungen handelt, oder solche, die in anderen Zeiten gelten/galten. Nur zu, setze das gerne um. Ich bin ja so ein Mensch, der Anschaulichkeiten liebt. Also, wenn du das mit zusätzlichen Beispielen etc aus dem Leben heraus umsetzt, wäre ich sehr froh :) ich änder das ex da mal auf das letzte Jahrhundert ab :) Also nur zu! mlg Susann Schweden (Diskussion) 20:55, 21. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Die Idee mit dem Jahr ist super! --Scripturus (Diskussion) 22:59, 21. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Love you, wenn es immer so einfach wäre, das Alte/Gewohnte und das Neue/Gelebte zu vereinen, ja, das wär ju toppen :) mlg Susann Schweden (Diskussion) 23:21, 21. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten