Diskussion:Familienrecht

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Plural[Bearbeiten]

Hallo Jeuwre. Ich habe die Singularetantum-Angabe wieder gestrichen, weil der Duden hier eindeutig irrt (im DWDS steht es richtig). Der Plural „Familienrechte” im Sinne des objektiven Rechts wird regelmäßig in der Rechtsvergleichung verwendet, wenn es um verschiedene Rechtsordnungen geht. Das zweite Zitat ist ein Beispiel dafür (ein paar mehr: [1], [2], [3], [4], [5]). Beim Privatrecht ist es übrigens nicht anders; das muss ich mir bei Gelegenheit auch mal vornehmen. Die zweite Bedeutung aus dem Duden ist für einen Juristen hingegen etwas problematisch, weil rechtstechnisch betrachtet Familien keine Rechte haben können, denn sie sind keine Rechtssubjekte. Was ich wohl (auch in ausreichender Zahl) finde, ist der Plural „Familienrechte” für sich aus dem Familienrecht (im obigen objektiven Sinne) ergebende subjektive Rechte von Personen. Das will gut überlegt sein, was man da noch als weitere Bedeutung anfügt. Vielleicht „subjektives Recht, das sich aus [1] ergibt”; dann hätte man vermieden, den Rechtsträger (Familie oder Einzelperson) zu bestimmen, aber das ist dann vermutlich wieder nicht so ganz allgemeinverständlich… --Sigur (Diskussion) 01:32, 5. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]

Hallo Sigur, vielen Dank für Deine Erläuterung. Da Du Deine Aussage belegen kannst: sehr gut und bitte gerne die Belege als Beispiel auch im Lemma eintragen, vielen Dank. Ich könnte mir immer noch vorstellen, dass der Singular sehr viel häufiger ist. Man könnte beispielsweise hinter dem '{{K|Recht' ein 'ft=Plural selten' einfügen. Man könnte ausserdem noch in der Bedeutung kurz erläutern, wann der Plural benutzt wird ('; Plural meist, wenn verschiedene nationale Gesetzgebungen verglichen werden' oder so ähnlich, Dir würde sicherlich noch Besseres einfallen).
Und die 2. Bedeutung? Tja, da werden wir kaum in meinen Augen kaum drum herumkommen, auch wenn Familien keine Rechtssubjekte sind.
>Vielleicht „subjektives Recht, das sich aus [1] ergibt”; dann hätte man vermieden, den Rechtsträger (Familie oder Einzelperson) zu bestimmen, aber das ist dann vermutlich wieder nicht so ganz allgemeinverständlich…
Stimmt, dass verstehe ich auch nur (und auch nur jetzt, nicht mehr in einem Jahr), wenn ich lange darüber nachdenke. So, wie es der Duden definiert, empfinde ich es allerdings auch eher armselig: eines der Rechte, die Familien zustehen. Ja welches/welche Rechte stehen Familien denn zu? Was meint der Autor damit? Ohne Beispiel ist diese Bedeutung für mich nichtssagend und abstrakt. Mit etwas weitergehender Erläuterung kann ich mir vorstellen, dass es verständlich würde, ohne dass man in "Juristensprech" verfällt. Viele Grüße --Jeuwre (Diskussion) 07:42, 5. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]