Diskussion:Deutsche

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Etymologie?[Bearbeiten]

Das Substantiv Deutsche(r) ist die Substantivierung des Adjektivs deutsch. Auf der anderen Seite bedeutet das entsprechende Adjektiv "zum Volk der Deutschen gehörig". Ein Deutscher ist also nicht einfach ein Bewohner Deutschlands sondern jemand der deutsch ist. Da die beiden Definitionen sich gegenseitig bedingen und dadurch keine wirkliche Erklärung zustande kommt, ist die echte Bedeutung vermutlich in der sprachlichen Geschichte zu suchen. Kennt sich jemand damit aus? StefanKutschmar (Diskussion) 08:21, 24. Sep 2009 (MESZ)

Der Unterschied zwischen einer Staatsbürgerschaft und Nationalität dürfte bekannt sein! (s. Beispiel Kurden). Wird eine Person deutscher oder nichtdeutscher Nationalität in Deutschland oder einem anderen Staat eingebürgert, ändert sich dadurch natürlich nicht die Nationalität der Person, also seine Abstammung, Herkunft, Ethnie (Ein Mensch besitzt immer die Nationaltät seiner Eltern, also seiner Vorfahren.) Eine in Deutschland eingebürgerte Person kann daher nicht zu einer Deutschen werden, sondern nur zur Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland, abgekürzt: zur deutschen Staats-bürgerin! Man könnte dann in der Bezeichnung die Nationalität und Staatsbürgerschaft kombinieren und die betreffende Person beispielsweise als arabische, türkische oder kurdische usw. Deutschländerin benennen. Die Menschen aus Syrien machen das, indem sie sich als arabische Syrer oder kurdische Syrer bezeichnen.--5.147.50.143 14:37, 16. Nov. 2022 (MEZ)[Beantworten]

Bedeutungen[Bearbeiten]

[1] die deutsche Sprache

[2] Bezeichnung einer deutschsprachigen Person nach seiner/ ihrer Abstammungssprache

[1] deutschländische (Deutschland) Staatsbürgerschaft

[2] Angehörige des deutschen Volkes

Gegenwörter: Nichtdeutsche

Unterbegriffe: Auslandsdeutsche, Norddeutsche, Süddeutsche, Ostdeutsche, Westdeutsche,

Österreichdeutsche, Schweizerdeutsche, Italiendeutsche, Russlanddeutsche, Rumäniendeutsche, Wolgadeutsche, Ungarndeutsche, Belgiendeutsche usw.

Beispiele:

[1] Sie ist Kurdin und ihr Ehemann ist Türke. Seit ihrer Einbürgerung sind sie beide deutsche Staatsangehörige bzw. Bürger des Staates Deutschland, aber keine Angehörige des deutschen Volkes und somit auch keine Deutsche, sondern bleiben Angehörige des kurdischen bzw. türkischen Volkes. Alu-Line (Diskussion) 15:10, 24. Apr. 2023 (MESZ)[Beantworten]