Diskussion:Bandendiebstahl

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Österreich und Schweiz[Bearbeiten]

Gilt die Mindestzahl von sechs Personen im gesamten deutschen Sprachraum? Ich habe bisher (nur) das gefunden: [1]. Gruß, Peter -- 08:28, 15. Jan. 2020 (MEZ)[Beantworten]

Wie kommst Du auf 6 Personen? Zumindest in Deutschland hat sich durch die Rechtsprechung eine Anzahl von 3 oder mehr Personen herauskristallisiert. Gruß --Udo T. (Diskussion) 10:23, 15. Jan. 2020 (MEZ)[Beantworten]
Ich kann es mir auch nicht mehr erklären. Ich las umseitig „Diebstahl, der durch eine Gruppe von mindestens Personen gemeinsam geplant und durchgeführt wird“ und mein Hirn hat scheints die Zahl sechs ergänzt. Oder ich hatte aus „… sechste Strafrechtsreformgesetz auf drei Personen.“ (Wikipedia: Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) die falsche Zahl in Erinnerung. Jedenfalls ist die aktuelle Bedeutungsangabe m. E. unvollständig. Gruß und Dank für die Nachfrage, Peter -- 10:30, 15. Jan. 2020 (MEZ)[Beantworten]
Dank für die Ergänzung, wobei die Frage bleibt, ob sie nur für die Bundesrepublik oder den ganzen Strafraum gültig ist. In Österreich wird der Straftatbestand scheints seit 2002 als Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bezeichnet (Österreichisches Strafgesetzbuch, aktuelle Fassung des § 130). „Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung ein oder mehrere Verbrechen, andere erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben, nicht nur geringfügige Sachbeschädigungen, Diebstähle oder Betrügereien […] ausgeführt werden“ (Österreichisches Strafgesetzbuch, § 278, Fassung vom 1. Oktober 2002). Gruß, Peter -- 12:37, 15. Jan. 2020 (MEZ)[Beantworten]