Consilium abeundi

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Consilium abeundi (Deutsch)[Bearbeiten]

Consilium abeundi ist eine alte Schreibweise von Consilium Abeundi. Sie ist nach der reformierten Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt. Dieser Eintrag wurde vorab angelegt; der Haupteintrag „Consilium Abeundi“ muss noch erstellt werden.
Singular Plural
Nominativ das Consilium abeundi
Genitiv des Consiliums abeundi
Dativ dem Consilium abeundi
Akkusativ das Consilium abeundi

Anmerkung:

Der Plural wird nicht verwendet.[1]

Alternative Schreibweisen:

Consilium Abeundi

Worttrennung:

Con·si·lium ab·e·un·di, kein Plural

Aussprache:

IPA: [kɔnˈziːli̯ʊm abeˈʊndi]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Beschluss eines zuständigen Gremiums, dass ein bestimmter Schüler/Student seine Lehranstalt verlassen soll

Herkunft:

Der Ausdruck beruht auf lateinisch consilium abeundi → la „Rat zum Abgehen“.[2]

Beispiele:

[1] „Das führte am Ende zu einem Zwischenfall, der ihm um ein Haar das Consilium abeundi eingebracht hätte.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Consilium abeundi
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Consilium abeundi“, Korpus
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalConsilium abeundi

Quellen:

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Consilium abeundi
  2. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Stichwort: „Consilium Abeundi“.
  3. Karl Heinz Bohrer: Granatsplitter. Erzählung einer Jugend. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2014, ISBN 978-3-423-14293-9, Seite 238, Erstausgabe 2012.