BinSchG

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

BinSchG (Deutsch)[Bearbeiten]

Abkürzung[Bearbeiten]

Bedeutungen:

[1] Binnenschifffahrtsgesetz

Beispiele:

[1] „Im Schifffahrtsrecht ist der Berge- oder Hilfslohn in der Binnenschifffahrt der Entgelt für die Rettung eines Binnenschiffs oder dessen Ladung aus einer Schiffsgefahr (§ 93 BinSchG).[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „BinSchG

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Hilfslohn#Sonstiges