Rechtsexperte
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Rechtsexperte (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Rechtsexperte | die Rechtsexperten |
Genitiv | des Rechtsexperten | der Rechtsexperten |
Dativ | dem Rechtsexperten | den Rechtsexperten |
Akkusativ | den Rechtsexperten | die Rechtsexperten |
Worttrennung:
- Rechts·ex·per·te, Plural: Rechts·ex·per·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sʔɛksˌpɛʁtə]
- Hörbeispiele: Rechtsexperte (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemand mit umfangreichen Kenntnissen hinsichtlich rechtlicher Fragen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Experte sowie dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
- [1] Rechtsexpertin
Oberbegriffe:
- [1] Experte
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Nach Auffassung von Rechtsexperten werden durch eine Leichenschändung das Pietätsgefühl der Angehörigen und das über den Tod hinaus bestehende Persönlichkeitsrecht verletzt.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] jemand mit umfangreichen Kenntnissen hinsichtlich rechtlicher Fragen
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsexperte“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsexperte“
- [1] Duden online „Rechtsexperte“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsexperte“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechtsexperte“
Quellen: