Billigung
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Billigung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Billigung | die Billigungen |
Genitiv | der Billigung | der Billigungen |
Dativ | der Billigung | den Billigungen |
Akkusativ | die Billigung | die Billigungen |
Worttrennung:
- Bil·li·gung, Plural: Bil·li·gun·gen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Plural selten: zustimmende Haltung gegenüber einem Verhalten; Einverständnis
Herkunft:
Beispiele:
- [1] „Nur wenige Stunden nach Billigung des Brexit-Entwurfs haben mehrere Rücktritte die Regierung in London in eine Krise gestürzt.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- mit Billigung, stillschweigende Billigung
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Belohnung und Billigung von Straftaten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Billigung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Billigung“
- [1] The Free Dictionary „Billigung“
- [1] Duden online „Billigung“
Quellen:
- ↑ Rücktrittswelle in Großbritannien wegen Brexit-Entwurf. In: sueddeutsche.de. 15. November 2018, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 27. Oktober 2019) .