weisungsberechtigt
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weisungsberechtigt (Deutsch)
[Bearbeiten]Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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weisungsberechtigt | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:weisungsberechtigt |
Worttrennung:
- wei·sungs·be·rech·tigt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈvaɪ̯zʊŋsbəˌʁɛçtɪçt], [ˈvaɪ̯zʊŋsbəˌʁɛçtɪkt]
- Hörbeispiele: weisungsberechtigt (Info), weisungsberechtigt (Info)
Bedeutungen:
- [1] befugt, jemandem Anordnungen, Anweisungen zu erteilen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Weisung und dem Adjektiv berechtigt mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] weisungsbefugt
Beispiele:
- [1] „Nun ist ja ihr Ministerium gegenüber der Kartellbehörde weisungsberechtigt.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] befugt, jemandem Anordnungen, Anweisungen zu erteilen
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „weisungsberechtigt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „weisungsberechtigt“
- [1] The Free Dictionary „weisungsberechtigt“
- [1] Duden online „weisungsberechtigt“
Quellen:
- ↑ Flagge zeigen gehört dazu. In: Die Zeit. 25. März 1977, abgerufen am 9. Januar 2013.