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ungeniessbareren

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ungeniessbareren (Deutsch)

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„ungeniessbareren“ ist eine andere Schreibung von ungenießbareren, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „ungeniessbareren“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Ergänzungen zu diesem Abschnitt sind auf die Angabe der Worttrennung beschränkt.

Worttrennung:

un·ge·niess·ba·re·ren