Überholverbot

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Überholverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Überholverbot die Überholverbote
Genitiv des Überholverbotes
des Überholverbots
der Überholverbote
Dativ dem Überholverbot
dem Überholverbote
den Überholverboten
Akkusativ das Überholverbot die Überholverbote

Worttrennung:

Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.

Übersetzungen

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot
[*] früher auch bei canoonet „Überholverbot“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalÜberholverbot
[1] The Free Dictionary „Überholverbot