Überholverbot
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Überholverbot (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, n[Bearbeiten]
Singular
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Plural
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Nominativ | das Überholverbot
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die Überholverbote
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Genitiv | des Überholverbotes des Überholverbots
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der Überholverbote
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Dativ | dem Überholverbot dem Überholverbote
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den Überholverboten
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Akkusativ | das Überholverbot
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die Überholverbote
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Worttrennung:
- Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele:
Überholverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.
- [1] „Autofahrer müssen sich auf das neue Verbotsschild ‚Überholverbot von Zweirädern‘ einstellen.“[1]
- [1] „Mit einem Überholverbot für Lkw und anderen Maßnahmen will Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Staus auf deutschen Autobahnen verringern und unnötigen Benzinverbrauch drosseln.“[2]
Übersetzungen[Bearbeiten]
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- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Überholverbot“
- [1] The Free Dictionary „Überholverbot“
- ↑ Uwe Lenhart: Der Führerschein ist schneller weg. In: FAZ.NET. 4. Mai 2020, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 12. August 2020).
- ↑ Tiefensee will Laster auf rechte Spur verbannen. In: FAZ.NET. 29. Juni 2008, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 12. August 2020).