UrhG

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UrhG (Deutsch)[Bearbeiten]

Abkürzung[Bearbeiten]

Bedeutungen:

[1] Urheberrechtsgesetz

Synonyme:

[1] URG

Beispiele:

[1] „Für den Bereich der reprographischen Vervielfältigung (»Vervielfältigungen auf Papier oder ähnlichem Träger«) bleibt die private Vervielfältigung nicht nur erlaubt, sondern das Gesetz gewährt in § 95b Abs. 1 Ziff. 6. UrhG sogar ein Recht hierauf.“[1]
[2] „Er [der Rechtinhaber] kann außerdem verlangen, dass unrechtmäßige Vervielfältigungen des Werkes vernichtet oder gegen ein angemessenes Entgelt überlassen werden (§98 UrhG).“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „UrhG
[1] Karl-Dieter Bünting: Wörterbuch der Abkürzungen. Isis Verlagsgesellschaft, Chur 1994, Seite 213

Quellen:

  1. Ludwig Delp: Das Buch in der Informationsgesellschaft. Otto Harrassowitz Verlag, 2006, ISBN 978-3-447-05311-2, Seite 224 (Zitiert nach Google Books)
  2. Oliver Dehning: Urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz von Werbeslogans. GRIN Verlag, 2010, ISBN 978-3-640-76059-6, Seite 4 (Zitiert nach Google Books)