Sonderziehungsrecht

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[Bearbeiten] Sonderziehungsrecht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Sonderziehungsrecht die Sonderziehungsrechte
Genitiv des Sonderziehungsrechts der Sonderziehungsrechte
Dativ dem Sonderziehungsrecht den Sonderziehungsrechten
Akkusativ das Sonderziehungsrecht die Sonderziehungsrechte

Worttrennung:

Son·der·zie·hungs·recht, Plural: Son·der·zie·hungs·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈzɔndɐʦiːʊŋsˌʀɛçt], Plural: [ˈzɔndɐʦiːʊŋsˌʀɛçtə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sonderziehungsrecht (österreichisch) (Info), Plural: Lautsprecherbild Sonderziehungsrechte (österreichisch) (Info)

Bedeutungen:

[1] eine künstliche Währungseinheit, die im Jahr 1969 vom Internationalen Währungsfonds eingeführt wurde

Abkürzungen:

[1] SZR

Oberbegriffe:

[1] Währung

Beispiele:

[1] Sonderziehungsrechte können für Zahlungsvorgänge zwischen Notenbanken als Zahlungsmittel verwendet werden.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Sonderziehungsrecht
[1] canoo.net „Sonderziehungsrecht
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