Sonderziehungsrecht
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[Bearbeiten] Sonderziehungsrecht (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Sonderziehungsrecht | die Sonderziehungsrechte |
| Genitiv | des Sonderziehungsrechts | der Sonderziehungsrechte |
| Dativ | dem Sonderziehungsrecht | den Sonderziehungsrechten |
| Akkusativ | das Sonderziehungsrecht | die Sonderziehungsrechte |
Worttrennung:
- Son·der·zie·hungs·recht, Plural: Son·der·zie·hungs·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈzɔndɐʦiːʊŋsˌʀɛçt], Plural: [ˈzɔndɐʦiːʊŋsˌʀɛçtə]
- Hörbeispiele:
Sonderziehungsrecht (österreichisch) (Info), Plural:
Sonderziehungsrechte (österreichisch) (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine künstliche Währungseinheit, die im Jahr 1969 vom Internationalen Währungsfonds eingeführt wurde
Abkürzungen:
- [1] SZR
Oberbegriffe:
- [1] Währung
Beispiele:
- [1] Sonderziehungsrechte können für Zahlungsvorgänge zwischen Notenbanken als Zahlungsmittel verwendet werden.
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Sonderziehungsrecht“
- [1] canoo.net „Sonderziehungsrecht“