Prüfungsbehörde
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[Bearbeiten] Prüfungsbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Prüfungsbehörde | die Prüfungsbehörden |
| Genitiv | der Prüfungsbehörde | der Prüfungsbehörden |
| Dativ | der Prüfungsbehörde | den Prüfungsbehörden |
| Akkusativ | die Prüfungsbehörde | die Prüfungsbehörden |
Worttrennung:
- Prü·fungs·be·hör·de, Plural: Prü·fungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [ˈpʀyːfʊŋsbəˌhøːɐ̯də], Plural: [ˈpʀyːfʊŋsbəˌhøːɐ̯dn̩]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Institution, die Prüfungen vornimmt
Beispiele:
- [1] Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen.
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prüfungsbehörde“