Fidekommis

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Fidekommis (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Fidekommis die Fidekommis
Genitiv des Fidekommis der Fidekommis
Dativ dem Fidekommis den Fidekommis
Akkusativ das Fidekommis die Fidekommis

Alternative Schreibweisen:

Fideikommiss (heute wohl am gebräuchlichsten), Fideicomis, Fidekommiß

Worttrennung:

Fi·de·kom·mis, Plural: Fi·de·kom·mis

Aussprache:

IPA: [fidekɔˈmiː], auch [ˈfiːdekɔˌmiː], Plural: [fidekɔˈmiːs], auch [ˈfiːdekɔˌmiːs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fidekommis (Info)
Reime: -iː

Bedeutungen:

[1] Recht: ein in Deutschland seit 1938 abgeschafftes Rechtsinstitut, das durch Stiftungsakt ein von der Erbmasse abgesondertes Vermögen schafft, das unveräußerlich und unteilbar ist und einer bestimmten Erbfolge unterliegt
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Fideikommiss.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.