Erbschaftsteuer

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Erbschaftsteuer (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Erbschaftsteuer die Erbschaftsteuern
Genitiv der Erbschaftsteuer der Erbschaftsteuern
Dativ der Erbschaftsteuer den Erbschaftsteuern
Akkusativ die Erbschaftsteuer die Erbschaftsteuern

Nebenformen:

Erbschaftssteuer

Worttrennung:

Erb·schaft·steu·er, Plural: Erb·schaft·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpʃaftˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbschaftsteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Steuer, die in ihrer Höhe abgestuft nach dem Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser und der Höhe des Erbanfalls in einem Erbfall zu zahlen ist

Beispiele:

[1] „Wer sein bürgerliches Leben zu erheblichen Teilen auf Kapitaleinkünften oder einem zu erwartenden Erbe aufbaut, wird eine Vermögen- und eine vernünftige Erbschaftsteuer eher nicht so gut finden.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Erbschaftssteuer.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
[1] Wikipedia-Artikel „Erbschaftsteuer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschaftsteuer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbschaftsteuer
[*] The Free Dictionary „Erbschaftsteuer
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschaftsteuer
[1] Duden online „Erbschaftsteuer

Quellen:

  1. Gunnar Hinck: Soziale Ungleichheit – Wie wär's mal mit der Klassenfrage?. In: taz.de. 21. April 2024, ISSN 2626-5761 (URL, abgerufen am 21. April 2024).