Diskussion:angeloben

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Ralf Roletschek in Abschnitt Eid und Gelöbnis

Eid und Gelöbnis[Bearbeiten]

Hallo Peter. Was hältst du von der Definition von angeloben? Mir geht das „vereidigen” etwas gegen den Strich, denn so wie ich die Sache verstanden habe, geht es bei diesem Wort doch gerade darum, dass die entsprechenden Gelöbnisse die Wörter „Eid” und „schwören” – ich vermute: sehr bewusst – vermeiden. Was meinst du? Sigur (Diskussion) 14:04, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten

Danke der Nachfrage, mir ist allerdings kein ideologischer Hintergrund bekannt. In Deutschland spricht man doch m. W. auch vom Gelöbnis. Was meinen die anderen Wiener? Gruß euch allen, Peter, 14:54, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Angeloben und vereidigen sind für mich beide ohne negative Gedanken/Gefühle verwendbar. Liebe Grüße Priwo (Diskussion) 15:29, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Als ich noch jung und schön war, wurden in Deutschland Berufssoldaten vereidigt („Ich schwöre…”), während Wehrpflichtige ein Gelöbnis ablegen mussten („Ich gelobe…”). Da wurde strikt nach dem jeweils verwendeten Verb unterschieden. Von daher empfinde ich „vereidigen” hier als etwas irreführend. Aber da es sich um einen Austriazismus handelt, will ich euch gerne glauben, wenn ihr sagt, dass es nicht um das verwendete Verb geht. Sigur (Diskussion) 16:38, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Ich bin auf Ralf Roletschek in der Wikipedia-Redaktion Recht gestoßen und er scheint nach seiner dortigen Benutzerseite einen Österreichbezug zu haben. Vielleicht kann er uns helfen. Gruß nach nebenan, Peter, 16:44, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Das kann ich in einer Woche beantworten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:55, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Vielen Dank für die Ankündigung. Gruß, Peter, 16:59, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Duden online „angeloben“ ist angeloben für „feierlich vereidigen“ als Austriazismus bekannt. Gruß, Alexander Gamauf (Diskussion) 19:22, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Ich habe inzwischen einige RIS-Dokumente, Artikel des Schwesterprojekts und Suchmaschinentreffer angeschaut. Vereidigung und Angelobung scheinen in Österreich sehr ähnlich, aber doch nicht ganz gleichbedeutend zu sein. Ersteres finde ich öfter im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen und Gutachtern, letzteres bei Amtsträgern.
Gefühlsmäßig habe ich den Eindruck, der Eid verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, das Gelöbnis, das Richtige zu tun.
Vielleicht ist auch das bundesdeutsche Gelöbnis sowohl das österreichische Gelöbnis (das Versprechen) als auch die österreichische Angelobung (die Zeremonie).
Weiterhin gespannte Grüße, Peter, 19:25, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Was du im RIS findest, entspricht durchaus dem was ich sagte, denn Amtsträger „geloben” etwas (siehe w:Angelobung), Zeugen müssen ggf. etwas „schwören” (laut Gesetz: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, daß ich über Alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde); so wahr mir Gott helfe!” – wobei ich mit Erleichterung vernehmen durfte, dass in der Praxis die Eidesformel angepasst wird, wenn der Zeuge zu erkennen gibt, Atheist zu sein, auch gerne mit Handschlag wie bei Mennoniten). Von daher meine Vermutung: „Angelobung” (als Unterfall des „Gelöbnisses”, nämlich bei Amtsantritt), wenn die Person etwas „gelobt”, „Eid”, wenn die Person etwas „schwört”. Aber warten wir ruhig auf Ralf. Sigur (Diskussion) 20:10, 18. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten

von meiner Diskussionsseite kopiert, Peter, 08:39, 19. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten

Die Frage ist m. E. vielleicht gar nicht die theologische, moralische oder auch juridische/juristische Unterscheidung (Sie kann im Schwesterprojekt erläutert werden.), sondern ob die Funktion, nämlich ein Formalakt mit einem feierlichen Versprechen anlässlich der Übernahme einer Aufgabe (verpflichtet, gewählt oder ernannt), gleich ist. Peter, 08:39, 19. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten

Ich denke eher, dass die Frage gerade ist, ob es bei der Entscheidung für das eine oder andere Wort tatsächlich um die Funktion geht – dann dürften Vereidigung und Angelobung (weitgehend) synonym sein – oder aber ob die Wortwahl von der Verwendung des einen oder anderen Verbs („Ich schwöre…”, „Ich gelobe…”) in der gesprochenen Formel abhängt. Sigur (Diskussion) 08:56, 19. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Ich habe mal in meiner Broschüre für Schöffen nachgesehen: Bei der „Vereidigung der Schöffen“ kann man einen Eid leisten mit den Worten „Ich schwöre … [so wahr mir Gott helfe]“ oder ein Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe …“. Am Ende steht: „Dieses Gelöbnis steht dem Eid gleich.“ Beide Formeln stehen unter der Überschrift „Vereidigung“. Das Wort „Angelobung“ taucht da nicht auf. Hm. --Seidenkäfer (Diskussion) 09:50, 19. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten
Ich habe da eine 11-seitige PDF: ZfV - Zeitschrift für Verwaltung, Das Gelöbnis: Form und Funktion eines Rechtsinstituts. Das Wort "angeloben" kommt darin vor, ich habe das aber noch nicht durchgelesen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:03, 30. Sep. 2022 (MESZ) Das einfachste wäre, wenn ich jemandem diese PDF schicken würde. Ich kenne mich hier in Wiktionary nicht aus und interpretatiere vielleicht falsch. ralf@roletschek.de --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:47, 30. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten