Diskussion:Vernehmlassung

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Bedeutung[Bearbeiten]

@Freigut, Gestumblindi, Greifensee: Könnt ihr bitte so nett sein und die zutreffende Bedeutung eintragen? Vielen Dank von nördlich des Rheins, Peter -- 08:59, 3. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]

@Peter: Ich habe mal etwas probiert. Der Duden definiert "Vernehmlassung" übrigens auch falsch oder zumindest unvollständig als "Stellungnahme, Verlautbarung" - es scheint so zu sein, dass diese Verwendung des Wortes gelegentlich auch vorkommt, aber für die spezifisch schweizerische Bedeutung (die hier gefragt ist, schliesslich schreibt der Duden auch "Gebrauch: schweizerisch"; ausserhalb der Schweiz und Liechtensteins ist das Wort wohl eher ungebräuchlich) zielt die Definition daneben. Die Stellungnahmen selbst, die im Prozess der Vernehmlassung eingehen, werden ja gerade nicht als "Vernehmlassung" im Sinne des Duden-Beispiels "in einer gemeinsamen Vernehmlassung" bezeichnet, sondern als Vernehmlassungsantworten. Hat hier jemand evtl. Erfahrungen mit Korrekturanfragen an den Duden, wie wären die Erfolgsaussichten? Gestumblindi (Diskussion) 20:35, 3. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
@Gestumblindi: Vielen Dank für Deine bisherigen Bemühungen. Ich habe ein Zitat, das sich weder auf die Schweiz noch auf Liechtenstein bezieht, angegeben; ein Zitat aus einem NZZ-Artikel, durch den ich auf diesen Begriff gestoßen bin und der mich zum Synonym Verlautbarung verleitet hat. Ich muss aber jetzt durch diese Diskussion feststellen, dass ich den Artikel beim ersten Lesen mangels Verständnis des Begriffes – auch vom Duden irregeleitet – wohl nicht richtig verstanden habe. Gruß, Peter -- 21:27, 3. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Liebe Kollegen, das sagen die einschlägigen Wörterbücher:

  • Duden. Die deutsche Rechtschreibung (26. Aufl.): «Vernehmlassung: [Verfahren der] Stellungnahme zu einer öffentlichen Frage.» – Vernehmlassungsverfahren: «Einholung von Stellungnahmen zu einem Gesetzgebungs- oder Verordnungsprojekt.»
  • Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in zehn Bänden: «Vernehmlassung: a) Stellungnahme, Verlautbarung. In ihrer am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Vernehmlassung ... wenden sich die Vereinigungen zugleich gegen die Volksinitiative (NZZ 27.1.83, 26). b) kurz für Vernehmlassungsverfahren. Entwurf geht in die Vernehmlassung (Bund 9.1.83, 27).» – Vernehmlassungsverfahren: «Aufforderung der Kantone und Spitzenverbände zur Stellungnahme zu einem eidgenössischen Gesetzesentwurf. Das Vernehmlassungsverfahren, das der Bund in der Bewilligungsfrage durchführte... (NZZ 27.1.83).»
  • Kurt Meyer: Schweizer Wörterbuch. So sagen wir in der Schweiz. Huber, Frauenfeld 2006, ISBN 978-3-7193-1382-1, S. 276: «Vernehmlassung: 1. amtliche Bekanntmachung. „Getreue, liebe Mitbürger“ ist eine Formel, welche die bündnerische Regierung noch heute auf ihren gedruckten Vernehmlassungen anwendet (Weiss, Volkskunde 341). 2. a) Meinungsäusserung, Stellungnahme zu einer öffentlichen Frage, besonders im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene, wo die Kantone und die Spitzenverbände jeweils im Vernehmlassungsverfahren offiziell dazu aufgefordert werden. Im Tenor ähnlich gehalten ist eine Vernehmlassung der Katholischen Aktion, die die Eindeutigkeit der päpstlichen Enzyklika begrüsst (NZZ 1968, 479, 1). In letzter Zeit haben sich die Befürworter der kommerziellen Fernsehreklame vermehrt zum Wort gemeldet, sei es in der Presse oder in Eingaben und Vernehmlassungen an die Behörden (NZZ). Den Kantonen, Parteien, Verbänden und anderen ... interessierten Stellen geht ein Vorentwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz zur Vernehmlassung zu (NZZ 8.2.1974, 64, 17). Internationale Rechtshilfe in Strafsachen [Titel]. Überblick über das Ergebnis der Vernehmlassung [Untertitel] (NZZ 26.3.1974, 143, 17). b) kurz für Vernehmlassungsverfahren: Aufforderung der Kantone und Spitzenverbände zur Stellungnahme zu einem eidgenössischen Gesetzesentwurf. Der Bundesrat fasst keinen wichtigen endgültigen Verfassungs- oder Gesetzesentwurf, ehe er ihn „in die Vernehmlassung geschickt“ hat (Salis, Müssiggänger 373).»
  • Hans Bickel, Christoph Landolt: Duden. Schweizerhochdeutsch. Wörterbuch der Standardsprache in der deutschen Schweiz. Hrsg. vom Schweizerischen Verein für die deutsche Sprache. Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2012, ISBN 978-3-411-70417-0, S. 74: «Vernehmlassung: 1 Stellungnahmen von Kantonen (bei Bundesvorlagen), Gemeinden (bei kantonalen Vorlagen), Parteien sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen zu einem Gesetzesentwurf. 2 kurz für Vernehmlassungsverfahren. in die Vernehmlassung schicken: den Kantonen bzw. Gemeinden, Parteien usw. zur Stellungnahme unterbreiten.» – Vernehmlassungsverfahren: Aufforderung an die Kantone (bei Bundesvorlagen) bzw. Gemeinden (bei kantonalen Vorlagen), Parteien sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen zur Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf.»
  • Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol sowie Rumänien, Namibia und Mennonitensiedlungen. 2., völlig neu bearb. und erw. Aufl. Hrsg. von Ulrich Ammon, Hans Bickel und Alexandra N. Lenz. De Gruyter, Berlin/Boston 2016, ISBN 978-3-11-024543-1, S. 785: «Vernehmlassung CH, 1. Begutachtung A D, Stellungnahme von Kantonen (bei Bundesvorlagen), Gemeinden (bei kantonalen Vorlagen), Parteien sowie wirtschaftlichen und und politischen Interessengruppen zu einem Gesetzesentwurf. Die Kantone und die Verbände haben ... ihre Anliegen im Rahmen der Vernehmlassung dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht (BaZ 31.10.2013, 31). 2. kurz für Vernehmlassungsverfahren. Nach erfolgter Vernehmlassung hat die Regierung die bereinigte Vorlage zur Aufnahme von sechs Potenzialgebieten für Windparks in den Richtplan an den Landrat verabschiedet (BaZ 2.10.2014, 19). etw. in die Vernehmlassung geben/schicken, das Vernehmlassungsverfahren für etw. beginnen/einleiten: Das nun bis Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickte Gesetz soll erstmals 2018 angewendet werden (NLZ 25.9.2014, 25). – Die Bedeutung „amtliche Bekanntmachung oder Stellungnahme“ ist veraltet. – Vernehmlassungsverfahren CH, Begutachtung A D: Stellungnahme von Kantonen, Parteien sowie wirtschaftlichen und politischen Interessengruppen zu einem Gesetzesentwurf. Im Vernehmlassungsverfahren hatten sich bloss sieben Kantone, der Vorort und der Bauernverband, aber keine einzige der Bundesratsparteien hinter das Modell gestellt (TA 20.10.1999).»

@Gestumblindi: Korrekturanfragen zuhanden der Dudenredaktion laufen über den Schweizerischen Verein für die deutsche Sprache, dessen «Dudenausschuss» seit Jahrzehnten der offizielle Ansprechpartner der Dudenredaktion in Sachen Helvetismen ist – und Schreibender ist zufälligerweise (oder auch nicht) seit ein oder zwei Jahren Mitglied dieses Ausschusses... Allerdings macht dieser Ausschuss nur Eingaben, und die Dudenredaktion ist in der Umsetzung völlig frei. So ist es auch dazu gekommen, dass in der aktuellsten, 27. Auflage ein neu eingebrachter Helvetismus von der Dudenredaktion kreuzfalsch definiert worden ist – diese Definition hat mit derjenigen, die der Dudenausschuss formuliert hatte, gar nichts mehr zu tun. Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:15, 4. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und Deine genannte Aktivität im Real Life. Gruß, Peter -- 11:18, 4. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
@Freigut: Auch von mir herzlichen Dank! Ich hatte nur in den Online-Duden geschaut, offenbar ist das nicht schlau - der gedruckte Duden steht ja auch praktisch neben mir, aber ich hatte gedacht, die Definitionen in der Onlinefassung seien mit jenen im Band "Die deutsche Rechtschreibung" identisch. In der gedruckten Fassung sieht das ja schon viel besser und vollständiger aus. Ich denke, Peter hat jetzt genug Definitionsmaterial für alle möglichen Bedeutungen von "Vernehmlassung" (man müsste vorne noch etwas ergänzen) :-) Gestumblindi (Diskussion) 12:16, 4. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Ich denke, letztlich kann nur jemand, der in der Schweiz lebt, die Bedeutungen aufgrund seiner Erfahrung und seines Sprachgefühls richtig formulieren. Die Referenzen und Zitate dienen m. E. lediglich dem Nachweis. Ich habe jetzt umseitig zwei südwestdeutsche ältere Zitate hinzugefügt und die Bedeutung dahingehend verallgemeinert, muss aber Kollegen Freigut um die Ergänzung und Endabnahme bitten.
Man muss aber auch bedenken, dass es sich im vorliegenden Projekt um ein Wörterbuch handelt, Definitionen dem tatsächlichen Sprachgebrauch entsprechend daher naturgemäß „schwammiger“ als im Schwesterprojekt sein können – vgl. Besitz, Bedeutung [2]. Nochmals Dank an euch beide, Peter -- 14:14, 4. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Ich werde mich gerne darum kümmern, brauche aber hierzu eine «ruhige Minute» (wobei Minute masslos untertrieben ist...) Wenn es zu lange dauern sollte, ping mich einfach wieder an. :-) Gruss, --Freigut (Diskussion) 10:44, 5. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Vielen Dank für Deine Bereitschaft. Ich kümmere mich normalerweise nicht um Schweizer Besonderheiten, bin aber bei dem Zitat aus dem NZZ-Artikel „Vernehmlassung zum Sachenrecht in China“, das ich für den Eintrag „verpfändbar“ gebraucht habe, darauf gestoßen. Gruß, Peter -- 10:51, 5. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
@Peter (und Gestumblindi): Habe jetzt mal etwas gemacht. Mit den Formalia kenne ich mich auf Wiktionary nicht aus, bitte einfach korrigieren. «Liechtenstein» habe ich dringelassen, weil ich hierzu nichts sagen kann, habe aber die Definitionen entsprechend angepasst. Unter den «Referenzen und weiterführenden Informationen» müssten wohl auch die drei genannten Wörterbücher genannt werden (Meyer, Bickel/Landolt, Variantenwörterbuch), oder nicht? Lieber Gruss, --Freigut (Diskussion) 14:08, 15. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Danke für die inzwischen erfolgten formalen Justierungen! Eine Bemerkung und eine Frage noch: 1. Kurt Meyer ist nicht der Herausgeber, er ist der Verfasser; die Vorlage wäre also zu korrigieren. 2. Einige Schweizer Wörter haben die Kategorie «Helvetismus», andere (wie Vernehmlassung) nicht. Ist das beabsichtigt? Wenn nein: Darf man im Wiktionary «von Hand» Kategorien eintragen? --Freigut (Diskussion) 16:24, 15. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Ich habe die Bedeutung [1] jetzt im Numerus dem Lemma angepasst. Ist sie noch korrekt?
Die Kategorie Helvetismus kann man eintragen, hier ist aber m. E. noch keine große Konsequenz oder Vollständigkeit vorhanden.
Thematische Kategorien wie in der Wikipedia sind hier unerwünscht.
Ich habe die Vorlage geändert, sodass Kurt Meyer Verfasser ist.
Gruß und vielen Dank, Peter -- 16:30, 15. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Ja, das ist noch korrekt. Die Beispiele bei Meyer lassen das klar zu; das Variantenwörterbuch ist hier einmal mehr etwas unklar. (Und dann lasse ich das mit der Helvetismen-Kategorie bleiben.) Gruss, --Freigut (Diskussion) 16:36, 15. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]