Diskussion:Personenname

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Bedeutungen[Bearbeiten]

Ich schlage vor, nur 1 Definition für Personenname zu geben. Ich finde in keinem Nachschlagewerk 2 Definitionen im Sinne des Artikels. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 21:31, 10. Dez. 2010 (MEZ)[Beantworten]

Da versuchte jemand offensichtlich im engeren und erweiterten Sinne zu definieren und es entstand eine absurde überoptimierter und in min. einem Teil unsinnige Definition. Sowas kann passieren. :-) --Soenke Rahn (Diskussion) 22:07, 20. Nov. 2011 (MEZ)[Beantworten]
  • Duden: "Eigenname, der eine Person (1a) bezeichnet (wie Vorname, Familienname)"
  • wissen.de-Wörterbuch: "Name einer Person, für eine Person (im Unterschied z. B. zu geographischen Namen)"
  • DWDS: "Eigenname einer Person"
  • canoo: "Name einer Person (Vorname, Familienname, Übername usw.)"
  • WP, Anthroponymie: "Namen für Personen (Individualnamen, Personennamen)". Das widerspricht den zuvor genannten Wörterbüchern oder würde bedeuten, daß Individualname und (u.a. im Deutschen) Vorname unterschiedlich sind.
  • Bei den Beispielen: "Auf dem Gebiet der Anthroponyme dominieren mit großem Abstand die Untersuchungen zu den Personennamen und den Familiennamen.". Wenn Familienname ein Unterbegriff von Personenname ist, dann wirkt der Satz recht merkwürdig. Da wirkt es dann eher wie ein Beispiel für Bedeutung 2.
  • Was ist mit dem Beispiel "„JJ“ ist als Personenname nicht geeignet."? Wenn in dem Werk mit "Personenname" "Vorname" gemeint ist, dann hätte man schon eines von 5 Beispielen.

-93.196.247.224 23:53, 22. Dez. 2014 (MEZ)[Beantworten]

Pro Entfernung der Bedeutung [2] -- Peter -- 12:48, 17. Mär. 2019 (MEZ)[Beantworten]