Consilium abeundi
Consilium abeundi (Deutsch)[Bearbeiten]
Consilium abeundi ist eine alte Schreibweise von Consilium Abeundi. Sie ist nach der reformierten Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt. Dieser Eintrag wurde vorab angelegt; der Haupteintrag „Consilium Abeundi“ muss noch erstellt werden. |
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Consilium abeundi | —
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Genitiv | des Consiliums abeundi | —
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Dativ | dem Consilium abeundi | —
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Akkusativ | das Consilium abeundi | —
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Anmerkung:
- Der Plural wird nicht verwendet.[1]
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Con·si·lium ab·e·un·di, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [kɔnˈziːli̯ʊm abeˈʊndi]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Beschluss eines zuständigen Gremiums, dass ein bestimmter Schüler/Student seine Lehranstalt verlassen soll
Herkunft:
- Der Ausdruck beruht auf lateinisch consilium abeundi → la „Rat zum Abgehen“.[2]
Beispiele:
- [1] „Das führte am Ende zu einem Zwischenfall, der ihm um ein Haar das Consilium abeundi eingebracht hätte.“[3]
Übersetzungen[Bearbeiten]
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- [1] Wikipedia-Artikel „Consilium abeundi“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Consilium abeundi“, Korpus
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Consilium abeundi“
Quellen:
- ↑ Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Consilium abeundi“
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0 , Stichwort: „Consilium Abeundi“.
- ↑ Karl Heinz Bohrer: Granatsplitter. Erzählung einer Jugend. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2014, ISBN 978-3-423-14293-9 , Seite 238, Erstausgabe 2012.