Abgeltungssteuer
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[Bearbeiten] Abgeltungssteuer (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Abgeltungssteuer | die Abgeltungssteuern |
| Genitiv | der Abgeltungssteuer | der Abgeltungssteuern |
| Dativ | der Abgeltungssteuer | den Abgeltungssteuern |
| Akkusativ | die Abgeltungssteuer | die Abgeltungssteuern |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ab·gel·tungs·steu·er, Plural: Ab·gel·tungs·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡɛltʊŋsʃtɔɪ̯ɐ], Plural: [ˈapɡɛltʊŋstɔɪ̯ɐn]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Quellensteuer auf Kapitalerträge
Beispiele:
- [1] Die Abgeltungssteuer ist unabhängig vom sonstigen Einkommen.
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- [1] Wikipedia-Artikel „Abgeltungssteuer“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Abgeltungssteuer“
| Alle weiteren Informationen zu diesem Wort befinden sich im Eintrag „Abgeltungsteuer“. Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden. |