Quellensteuer

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Quellensteuer (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Quellensteuer die Quellensteuern
Genitiv der Quellensteuer der Quellensteuern
Dativ der Quellensteuer den Quellensteuern
Akkusativ die Quellensteuer die Quellensteuern

Worttrennung:

Quel·len·steu·er, Plural: Quel·len·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈkvɛlənˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Quellensteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] Steuer, die dort erhoben wird woher die Einkünfte fließen (der Quelle)

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Quelle und Steuer mit dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Steuer, Abgabe

Unterbegriffe:

[1] Abgeltungsteuer, Kapitalertragssteuer

Beispiele:

[1] Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, da sie direkt durch den Arbeitgeber abgeführt wird.
[1] „Ein ausländischer Opernstar, der für einen Auftritt in Zürich 100 000 Franken verdient, bezahlt darauf 15 Prozent Quellensteuer.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Duden online „Quellensteuer
[1] Wikipedia-Artikel „Quellensteuer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Quellensteuer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalQuellensteuer
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Quellensteuer

Quellen:

  1. Steuernomaden im Visier der SP. Abgerufen am 27. Februar 2020.