Überhangmandat
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[Bearbeiten] Überhangmandat (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Überhangmandat | die Überhangmandate |
| Genitiv | des Überhangmandat(e)s | der Überhangmandate |
| Dativ | dem Überhangmandat | den Überhangmandaten |
| Akkusativ | das Überhangmandat | die Überhangmandate |
Silbentrennung:
- Über·hang·man·dat, Plural: Über·hang·man·da·te
Aussprache:
- IPA: [...], Plural: [...]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Sitz einer Partei im Bundestag, die über den Anteil der der Partei nach dem Verhältniswahlrecht zustehenden Sitze hinausgehen.
Herkunft:
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Mandat
Beispiele:
- [1] Bei der Bundestagswahl 1994 gewann die CDU in Baden-Württemberg alle 37 Wahlkreise und somit 37 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der CDU in Baden-Württemberg jedoch nur 35 Mandate zu: es entstanden zwei Überhangmandate.
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Überhangmandat“