Überhangmandat

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[Bearbeiten] Überhangmandat (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Überhangmandat die Überhangmandate
Genitiv des Überhangmandat(e)s der Überhangmandate
Dativ dem Überhangmandat den Überhangmandaten
Akkusativ das Überhangmandat die Überhangmandate

Silbentrennung:

Über·hang·man·dat, Plural: Über·hang·man·da·te

Aussprache:

IPA: [...], Plural: [...]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Sitz einer Partei im Bundestag, die über den Anteil der der Partei nach dem Verhältniswahlrecht zustehenden Sitze hinausgehen.

Herkunft:

zusammengesetzt aus Überhang und Mandat

Gegenwörter:

[1] Ausgleichsmandat, Direktmandat

Oberbegriffe:

[1] Mandat

Beispiele:

[1] Bei der Bundestagswahl 1994 gewann die CDU in Baden-Württemberg alle 37 Wahlkreise und somit 37 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der CDU in Baden-Württemberg jedoch nur 35 Mandate zu: es entstanden zwei Überhangmandate.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Überhangmandat
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