zwangsenteignet

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zwangsenteignet (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv

Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.

Konjugierte Form[Bearbeiten]

Worttrennung:

zwangs·ent·eig·net

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋsʔɛntˌʔaɪ̯ɡnət]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild zwangsenteignet (Info)

Grammatische Merkmale:

zwangsenteignet ist eine flektierte Form von zwangsenteignen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zwangsenteignen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zwangsenteignen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.

Partizip II[Bearbeiten]

Worttrennung:

zwangs·ent·eig·net

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋsʔɛntˌʔaɪ̯ɡnət]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild zwangsenteignet (Info)

Grammatische Merkmale:

zwangsenteignet ist eine flektierte Form von zwangsenteignen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zwangsenteignen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zwangsenteignen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.