Urlaubsschein
Urlaubsschein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Urlaubsschein | die Urlaubsscheine |
Genitiv | des Urlaubsscheines des Urlaubsscheins |
der Urlaubsscheine |
Dativ | dem Urlaubsschein dem Urlaubsscheine |
den Urlaubsscheinen |
Akkusativ | den Urlaubsschein | die Urlaubsscheine |
Worttrennung:
- Ur·laubs·schein, Plural: Ur·laubs·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈuːɐ̯laʊ̯psˌʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele: Urlaubsschein (Info)
Bedeutungen:
- [1] Schriftstück, das einer Person einen Urlaub zubilligt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Urlaub, dem Fugenelement -s und dem Substantiv Schein
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Denn sie hatten ja weder einen Urlaubsschein noch sonst einen Ausweis.“[1]
- [1] „Über viele Monate wurde ich gezwungen mit so genannten Urlaubsschein zu fahren obwohl ich nie Urlaub hatte.“ (sic!)[2]
- [1] „Der Feldwebel händigte mir den Urlaubsschein aus.“[3]
Übersetzungen
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- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Urlaubsschein“
- [*] früher auch bei canoonet „Urlaubsschein“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Urlaubsschein“
- [1] Duden online „Urlaubsschein“
Quellen:
- ↑ Hans Herbert Grimm: Schlump. Roman. 2. Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2014, ISBN 978-3-462-04609-0 , Seite 216f. Erstauflage 1928.
- ↑ Berufungsentscheidung des Unabhängige Verwaltungssenats in Tirol vom 21.Mai 2007
- ↑ Ludwig Renn: Krieg. Aufbau, Berlin 2014 (Erstmals veröffentlicht 1928), ISBN 978-3-351-03515-0 , Zitat Seite 143.
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