Diskussion:plündern

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Bedeutungen[Bearbeiten]

Die umseitigen Bedeutungsangaben von plündern als transitivem Verb sind unbefriedigend. [1] "gewaltsam/unrechtmässig entwenden" und [2] "an sich nehmen" suggeriert beides, dass das Objekt des Verbs die entwendeten bzw. an sich genommenen Gegenstände seien. Tatsächlich zeigen aber alle weiter unten angeführten Beispiele, dass das Objekt des Verbs der Ort ist, von dem die Gegenstände entfernt werden: leerstehende Häuser, die Stadt Rom, der kaiserliche Palast, Dörfer, die Regale, der Kühlschrank.
Auch die Angaben im Duden bestätigen dies eindeutig:
a) [intransitiv] (unter Ausnutzung einer Notstandssituation) sich fremdes Eigentum aneignen (wo sie hinkamen, mordeten und plünderten sie)
b) ausplündern (b) (die Soldaten plünderten die ganze Stadt;〈in übertragener Bedeutung:〉den Kühlschrank plündern (scherzhaft; [fast] alles Essbare herausnehmen und verzehren);〈in übertragener Bedeutung:〉sein Sparkonto plündern (scherzhaft; [fast] alles Geld auf einmal abheben))
c) [veraltet] ausplündern (a) (er wurde von Wegelagerern geplündert)
Richtig sollte die Bedeutungsangabe meines Erachtens lauten: einen Ort durch [1] illegales oder [2] legales Entfernen der dort befindlichen Gegenstände leerräumen. --BurghardRichter (Diskussion) 16:42, 15. Aug. 2022 (MESZ)[Beantworten]

Hallo BurghardRichter, vielen Dank für deinen Hinweis. Ich habe den Eintrag etwas überarbeitet. Gruß --Seidenkäfer (Diskussion) 15:36, 30. Sep. 2022 (MESZ)[Beantworten]