Diskussion:eidgenössisch

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Bedeutung[Bearbeiten]

Die Bedeutungsangabe beschränkt sich auf die in Deutschland und Österreich übliche Verwendung. In der Schweiz selber ist die Verwendung von "eidgenössisch" als Synonym zu "schweizerisch" eher unüblich. Das Wort ist vielmehr ein Helvetismus für "Bundes-" (als Adjektiv) bzw. für "auf Bundesebene" (als Adverb). Siehe Beispiele bei einer Suche auf linguee.com oder search.chtk.ch. In den meisten offiziellen Namen von Institutionen wird das Wort auf Französisch (bzw. Englisch) denn auch mit "fédéral"/"federal" übersetzt. Leider habe ich kein Wörterbuch zur Hand, das diesen Sachverhalt belegt. (Auch Duden online nennt nur die bundesdeutsche Bedeutung.) Kann hier jemand weiterhelfen? Oder darf man die Bedeutung auch allein aufgrund des Korpusmaterials ergänzen? --162.23.30.36 09:33, 20. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]

Freigut hat sich hier bereits ähnlich geäussert. Gruss, Peter, 09:39, 20. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]
Aus Hans Bickel, Christoph Landolt; Schweizerischer Verein für die deutsche Sprache (Herausgeber): Duden, Schweizerhochdeutsch. Wörterbuch der Standardsprache in der deutschen Schweiz. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-411-70418-7 „eidgenössisch“, Seite 31:
1. zum Bund gehörig, Bundes-
2. schweizerisch; die gesamte Schweiz betreffend
Im Variantenwörterbuch Ulrich Ammon et al. (Herausgeber): Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol sowie Rumänien, Namibia und Mennonitensiedlungen. 2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2016, ISBN 978-3-11-024543-1, DNB 108083964X „eidgenössisch“, Seite 192, stehen noch mehr Bedeutungen:
1. zum Bundesstaat Schweiz gehörend; aus der Schweiz stammend; Synonym: helvetisch
2. die gesamte Schweiz betreffend; Synonym: gesamtschweizerisch; Gegenwort: kantonal
3. amtliche Bezeichnung für Bundesbehörden, Institutionen, Organisationen und Anlässe (z. B. Eidgenössische Technische Hochschule)
und in der festen Verbindung
4. eidgenössisch diplomiert = staatlich geprüft (in Deutschland/Österreich)
Viele Grüße --Seidenkäfer (Diskussion) 10:08, 20. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]
Vielleicht erbarmt sich ja Freigut und nimmt sich des Eintrags an? Mir persönlich sind die Unterschiede nicht so ganz klar. --Seidenkäfer (Diskussion) 18:11, 20. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]
Ja, das sind zum Teil recht suboptimale Bedeutungsangaben. Und die Gebrauchsweise ist effektiv schwammig. Ich versuche etwas zu machen, wenn ich aus den Ferien zurück bin. Wenn ich’s vergesse, einfach noch einmal anpingen. LG, --Freigut (Diskussion) 22:42, 20. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]
Habe jetzt einmal versucht, die verschiedenen Bedeutungsaspekte herauszuschälen (auszubeineln); zum Verständnis helfen sollen da und dort Kommentare nach den Belegen. Bei Unklarheiten einfach nachfragen. Gruss, --Freigut (Diskussion) 18:48, 27. Mär. 2023 (MESZ)[Beantworten]