Diskussion:besorgen
weitere Bedeutung, Amtssprache[Bearbeiten]
"Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass ..." (aus einem Antrag)
Das würde für "besorgen" eine weitere Bedeutung nahelegen, nämlich ungefähr folgende (könnte vermutlich noch verfeinert werden): "[4] sich um etw. sorgen"
Soll ich das in den Hauptartikel aufnehmen? --Swolf (Diskussion) 12:08, 27. Jun 2011 (MESZ)
- Wenn du es belegen kannst, selbstverständlich! Gruß --Tragopogon (Diskussion) 12:30, 27. Jun 2011 (MESZ)
- OK, habe es eingefügt und den entsprechenden Beleg bei den Anwendungsbeispielen eingefügt. --Swolf (Diskussion) 11:40, 4. Jul 2011 (MESZ)