Diskussion:Webinar

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 217.226.51.39 in Abschnitt Begriff "Webinar" ist eingetragene Wortmarke!

Begriff "Webinar" ist eingetragene Wortmarke![Bearbeiten]

Nur zur Information: Der Begriff "Webinar" ist (zumindest in Deutschland, weiterer Schutzbereich mir unbekannt) seit 2003 markenrechtlich geschützt, derzeit noch bis 2023. Die unbefugte Benutzung am Markt hat damit ggf. unangenehme Konsequenzen[1]. Markeninhaber ist Herr "Mark Keller, mit Anschrift in Kuala Lumpur (Malaysia) [...] Der Markeninhaber hat sich die Marke in den Klassen 35, 38 und 41 schützen lassen. Damit erstreckt sich der Schutz insbesondere auch auf das Bereitstellen von Informationen im Internet, der Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien sowie auf Veranstaltungen und Durchführungen von Seminaren, Organisationen und Veranstaltungen von Konferenzen"[2] Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Seminar. --217.226.51.39 12:12, 21. Aug. 2020 (MESZ)Beantworten