Diskussion:Titularbischof

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Ich habe das folgende Beispiel entfernt:

[1] „Ein zurückgetretener Bischof bleibt aber Bischof – statt Diözesanbischof ist er dann nur noch Titularbischof ohne eigenes Kirchengebiet.“[1]

Quellen:

  1. Wie ein Bischof sein Amt verliert. In: Bild.de. 10. Oktober 2013 (URL, abgerufen am 11. Oktober 2013).

Es ist nämlich theologisch nicht ganz korrekt und daher für einen Leser verwirrend. Wenn ein Diözesanbischof zurücktritt, ist er Altbischof (Bischof emeritus). Ob man Titularbischof ist, entscheidet sich mit der Weihe und ergibt sich nicht aus dem Rücktritt. Bsp.: Tebartz-van Elst ist qua Weihe Titularbischof von Girus Tarasii. gelbrot 17:22, 14. Feb 2014 (MEZ)