Diskussion:Türöffnung

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Einlass[Bearbeiten]

@Freigut: Verstehe ich die Angabe im DWDS richtig, dass in der Schweiz bei Veranstaltungen von einer Türöffnung gesprochen wird, wenn die Räumlichkeit betreten werden kann? Gruss, Peter, 18:23, 10. Feb. 2024 (MEZ)[Beantworten]

Peter: Ja, das ist richtig. Zum Beispiel kann es heissen: «Konzertbeginn 20:00 Uhr, Türöffnung 19:30 Uhr» – beispielsweise wenn die Plätze nicht nummeriert sind. Die Wortverwendung, von der ich gar nicht wusste, dass sie spezifisch schweizerisch ist, ist weder bei Meyer noch in Landolt/Bickel noch im Variantenwörterbuch verzeichnet … Gruss, --Freigut (Diskussion) 21:17, 10. Feb. 2024 (MEZ)[Beantworten]
Vielen Dank für Deine Antwort! Die Erfahrung mache ich auch oft. Das Problem ist für mich weniger, die bundesdeutschen Ausdrücke zu lernen, als festzustellen, welche die Deutschen nicht kennen (Angabe für Anzahlung, Abfertigung für Abfindung und viele mehr). Gruss, Peter, 08:50, 11. Feb. 2024 (MEZ)[Beantworten]