Diskussion:Enterdigung

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„Enterdigung” von Muslimen (letztes Zitat)[Bearbeiten]

Dieses von Peter eingefügte Zitat (besserer Link übrigens hier: Google Books) ergibt für mich keinen Sinn: Erst wird erläutert, im „Normalfall [sei] keine Auflösung des Grabes möglich”, aber „in Notfällen [sei es] erlaubt, eine neuerliche muslimische Bestattung in einem islamischen Grab vorzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass keine Überreste des zuvor Bestatteten mehr zu finden sind”. Und dann heißt es: „Eine Enterdigung kann daher frühestens 20 Jahre nach der Bestattung erfolgen.” Wie soll man das verstehen? Die „Ausgrabung bereits bestatteter menschlicher Überreste” eines Muslims soll nach 20 möglich sein? Der Sinn der Sache war doch, dass nach 20 Jahren keine Überreste mehr vorhanden sind… Ich bin mir nicht sicher, dass das Wort hier tatsächlich unserer Definition gemäß verwendet wird. Vielleicht sollte man auf das Zitat besser verzichten. Vollis (Diskussion) 10:43, 2. Jan. 2023 (MEZ)[Beantworten]

Ich habe das Zitat entfernt, da der Link ohnehin nicht mehr funktioniert. Ich gebe keine Zitate aus Google-Books mehr an, da ich festgestellt habe, dass die Links nicht immer „auf ewige Zeiten“ stabil sind, auch wenn Susann vor fast sieben Jahren anderes vermutete: siehe hier. Gruß und Dank für den Hinweis, Peter, 12:12, 2. Jan. 2023 (MEZ)[Beantworten]