Diskussion:Bringschuld

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Abschnitt hinzufügen
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Peter Gröbner in Abschnitt Definition(Bedeutungen)[1]

Definition(Bedeutungen)[1][Bearbeiten]

zu Def. [1:] Diese Definition finde ich etwas zu abstrakt. Wie wäre es mit folgender Definition (evt. umgangssprachlich/im moralischen Sinne (nicht finanztechnisch): im nachhinein, die moralische Verpflichtung zu einer ausgleichenden Tat, für eine zuvor erhaltenen Leistung oder einer begangenen Verfehlung; Beispiel dazu [1]: Ihm oblag eine Bringschuld, weil er bis heute seinen Verrat bereut aber nicht gestanden hatte. --2A02:8108:423F:AE2C:F0EC:6B2A:C873:B4BE 12:20, 20. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten

Ich verstehe die Bedeutung [1] so, wie es z. B. die Pflicht eines Schülers ist, eine „Entschuldigung“ für sein Fehlen abzugeben, ohne dazu ausdrücklich aufgefordert zu werden, Peter, 12:28, 20. Sep. 2022 (MESZ)Beantworten