Agrarbezirksbehörde
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Agrarbezirksbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Agrarbezirksbehörde | die Agrarbezirksbehörden |
Genitiv | der Agrarbezirksbehörde | der Agrarbezirksbehörden |
Dativ | der Agrarbezirksbehörde | den Agrarbezirksbehörden |
Akkusativ | die Agrarbezirksbehörde | die Agrarbezirksbehörden |
Worttrennung:
- Ag·rar·be·zirks·be·hör·de, Plural: Ag·rar·be·zirks·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [aˈɡʁaːɐ̯bət͡sɪʁksbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Agrarbezirksbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Österreich: Agrarbehörde, die für einen bestimmten politischen Bezirk verantwortlich ist
Oberbegriffe:
- [1] Agrarbehörde
Beispiele:
- [1] In Österreich kann der Ausführungsgesetzgeber entscheiden, ob Agrarbezirksbehörden oder das Amt der Landesregierung die Agrarbehörde erster Instanz sein soll.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Agrarbezirksbehörde“