k. u. k.
Erscheinungsbild
k. u. k. (Deutsch)
[Bearbeiten]Anmerkung:
- Die Abkürzung k. k., auch k.k. (kaiserlich-königlich - ohne und), bezeichnete vor dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich (staatliche) Einrichtungen des Kaisertums Österreich, danach, in der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, nur die der westlichen Reichshälfte, Cisleithanien.
- In der östlichen Reichshälfte, Transleithanien, wurde nach dem Ausgleich die Abkürzung k. u. oder kgl. ung. (königlich ungarisch, auf ungarisch ‚magyar királyi‘) verwendet.
Alternative Schreibweisen:
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] kaiserlich und königlich, (staatliche) Einrichtungen der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn betreffend
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?