Abbruchsgenehmigung
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Abbruchsgenehmigung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Abbruchsgenehmigung | die Abbruchsgenehmigungen |
Genitiv | der Abbruchsgenehmigung | der Abbruchsgenehmigungen |
Dativ | der Abbruchsgenehmigung | den Abbruchsgenehmigungen |
Akkusativ | die Abbruchsgenehmigung | die Abbruchsgenehmigungen |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Ab·bruchs·ge·neh·mi·gung, Plural: Ab·bruchs·ge·neh·mi·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈapbʁʊxsɡəˌneːmɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Abbruchsgenehmigung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bauwesen, Österreich: die Genehmigung oder die Erlaubnis zum Abbruch eines Bauwerkes
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abbruch und Genehmigung mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] Die Abbruchsgenehmigung wurde nicht erteilt.
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Abbruchgenehmigung“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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- [1] Duden online „Abbruchsgenehmigung“
- [*] Jakob Ebner: Duden, Österreichisches Deutsch. Wörterbuch der Gegenwartssprache in Österreich. 5., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-411-04985-1 „Abbruchs-“, Seite 83.