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Abbruchsgenehmigung

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Abbruchsgenehmigung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Abbruchsgenehmigung die Abbruchsgenehmigungen
Genitiv der Abbruchsgenehmigung der Abbruchsgenehmigungen
Dativ der Abbruchsgenehmigung den Abbruchsgenehmigungen
Akkusativ die Abbruchsgenehmigung die Abbruchsgenehmigungen

Nebenformen:

Abbruchgenehmigung

Worttrennung:

Ab·bruchs·ge·neh·mi·gung, Plural: Ab·bruchs·ge·neh·mi·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapbʁʊxsɡəˌneːmɪɡʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Abbruchsgenehmigung (Info)

Bedeutungen:

[1] Bauwesen, Österreich: die Genehmigung oder die Erlaubnis zum Abbruch eines Bauwerkes

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abbruch und Genehmigung mit dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] Die Abbruchsgenehmigung wurde nicht erteilt.
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Abbruchgenehmigung.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
[1] Duden online „Abbruchsgenehmigung
[*] Jakob Ebner: Duden, Österreichisches Deutsch. Wörterbuch der Gegenwartssprache in Österreich. 5., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-411-04985-1 „Abbruchs-“, Seite 83.