Wiktionary Diskussion:Urheberrechte beachten

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Bullshit[Bearbeiten]

Der Satz "Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke verboten!" ist insofern "bullshit", dass ich z.B. alleine durch das Schreiben dieses Textes ein urheberrechtliches Werk schaffen kann (wenn es schützenswerter Inhalt ist). Auch kann jeder Urheber seine Werke zum Kopieren hier rein freigeben. Somit ist es durch durch die Propaganda der Medienindustrie (und anderer Leute die das nicht verstanden haben) zu erklären, wie sowas hier rein geraten konnte.

Bitte solche Irreführungen nicht weiterverbreiten und das Ding korrigieren und neu durchdenken. Das ganze geht nämlich auch schon arg in Richtung Illegalität und ist mindestens auf Legitimitätsebene nicht akzeptabel, global alle verdächtigend und beleidigend.

Du meinst den Hinweis unter dem Bearbeitungsfenster? Das ist nicht illegal, aber ich werde mir vielleicht eine präzisere Formulierung überlegen. Zwischenzeitlich könntest du an deiner Ausrucksweise arbeiten, wir sind kein Stammtisch und kein minderwertiges Forum, Äußerungen wie „Bullshit“ sind hier deplaziert. —Pill (Kontakt) 22:18, 4. Jul 2008 (CEST)

Geeignetere Lizenz?[Bearbeiten]

könnten wir hier eigentlich eine etwas besser geeignete Lizenz nehmen? Oder muß es bei allen Wikimedia-Projekten die GFDL sein? (Kurt hatte auf der Mailingliste ja einen Hinweis gepostet: Das Creative-Commons-Projekt hat einen Entwurf der deutschen Version der Lizenz "Urhebernennung ? Nicht-kommerziell ? Gegenseitigkeit 1.0" veröffentlicht (unter "License draft"): http://creativecommons.org/projects/international/de/ -- Schusch 15:15, 1. Mai 2004 (UTC)

Ich denke, wir sind dabei an MediaWiki gebunden, und damit an die GNU FDL. Ausserdem müssten wir explizt jeden nochmals darauf hinweisen, das die de.wiktionary.org die einzigste ist mit einer anderen Lizenz - und das sollten auch die anderen Wiktionary-Benutzer wissen, die nur kleine Sachen ändern wollen und kein Wort Deutsch verstehen. Ausserdem bräuchtest du von jedem Autor jetzt die Erlaubnis, die Lizenz ändern zu dürfen - und daran wird es auch scheitern. -- da didi 08:37, 3. Mai 2004 (UTC)

Beispiele für Urheberrechtsverletzungen[Bearbeiten]

Eintrag in präparieren[Bearbeiten]

Version vom 29. März 2010, 18:35 Uhr von IP 85.176.147.241:

„[1]dauerhaft, haltbar machen [2]zu Studienzwecken zerlegen, zerschneiden [3]ein Lesestück präparieren: vorbereitend lesen und übersetzen. [4]reflexiv:sich p.(auf eine Prüfung, den Unterricht vorbereiten)“

Quelle: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1996, S. 750:

1 dauerhaft, haltbar machen; 2 zu Studienzwecken zerlegen, zerschneiden; 3 ein Lesestück p.: vorbereitend lesen und übersetzen; 4 refl. 3 sich p.: sich (auf eine Prüfung, den Unterricht) vorbereiten“

  • zweifellos eine URV; Löschung oder Versionsbereinigung sind notwendig

Eintrag in Zivilisation[Bearbeiten]

Version vom 30. März 2010, 00:05 Uhr von IP 85.176.154.57:

„Durch Tecnik,Wissenschaft verfeinerte Lebensform, im Unterschied zur Kultur.“

Quelle: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1996, S. 1029:

„durch Technik, Wissenschaften verbesserte und verfeinerte Lebensform, im Unterschied zur Kultur;“

  • trotz typografischer Fehler und geringfügiger Weglassung eine URV

Eintrag in patrouillieren[Bearbeiten]

Version vom 29. März 2010, 15:51 Uhr von IP 85.176.168.27:

„Als Wachposten auf Streife gehen.“

Quelle: Die neue deutsche Rechtschreibung, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1996, S. 721:

„als Wachposten auf Streife gehen“

  • auf Grund des kurzen Textes möglicherweise keine URV

Eintrag in puh[Bearbeiten]

Version vom 24. März 2010, 00:49 Uhr von IP 84.186.183.254:

„Lautäußerung vor, während oder nach einer körperlichen oder geistigen Anstrengung oder bei dem Gedanken daran.“

Quelle: Eintrag uff:

„Lautäußerung vor, während oder nach einer körperlichen oder geistigen Anstrengung oder bei dem Gedanken daran.“

  • das Kopieren ist zwar unschön, allerdings keine URV

--Hystrix (Diskussion) 19:09, 30. Mär. 2010 (MESZ)[Beantworten]

Löschung des Abshcnitts zu §137a UrhG[Bearbeiten]

Ich habe den Abschnitt

Die Lichtbildwerke (Fotos) wurden vor dem 1. Juli 1965 aufgenommen: hier gilt nach deutschem Recht eine Übergangsregelung zum UrhG von 1965 (§137a UrhG [D]): zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des UrhG 1965 war der Urheberrechtsschutz dieser Bilder nach bis dahin geltendem Recht abgelaufen.

entfernt, weil er an der Rechtslage in Deutschland vorbei geht. Man darf den Buchstaben a nicht ohne die foglenden Buchstaben lesen, hier insbesonder f, genauer § 137f Abs. 2 S. 1 UrhG:

(2) Die Vorschriften dieses Gesetze in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung sind auch auf Werke anzuwenden, deren Schutz nach diesem Gesetz vor dem 1. Juli 1995 abgelaufen ist, nach dem Gesetz eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu diesem Zeitpunkt aber noch besteht.

In Spanien gab es bis 1995 80 pma für Lichtbilder, wegen des Diskriminierungsverbotes des EU-Primärrechtes galt dies für alle EU- und (wegen des Art. 4 EWR-Vertrag) EWR-Bürger. Damit gilt für Werke von EU und EWRlern in Deutschland (übrigens auch überall sonst im EWR) 70 pma für Lichtbildwerke, die nach 1877 [der Einführung von 80 pma in Spanien] geschaffen worden sind. Vgl. OLG Hamburg ZUM-RD 2004, 303 (U. v. 03.03.2004, 5 U 159/03) oder auch Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage 2008, § 137f Rn. 7ff. Syrcro (Diskussion) 11:21, 18. Mär. 2013 (MEZ)[Beantworten]

Warum eigentlich gibt es keine Weiterleitung von WT:DUDEN auf Wiktionary:Urheberrechte beachten? --84.61.159.35 19:01, 19. Dez. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Der Sinn erschließt sich mir nicht. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 20:39, 19. Dez. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Hallo, die Seite erwähnt nur die GFDL, soll das so sein? Ziko (Diskussion) 16:19, 2. Mär. 2019 (MEZ)[Beantworten]

Hallo Ziko, es steht doch auch zusätzlich in Klammer „(siehe auch Lizenzbestimmungen)“ dort. Und unter „Wiktionary:GNU-Lizenz für freie Dokumente“ steht dieser Hinweis (nach meiner dortigen Korrektur) auch nochmal. --Udo T. (Diskussion) 16:33, 2. Mär. 2019 (MEZ)[Beantworten]
Sicherlich. Schöner wäre es für die Leser des Texts aber, wenn es schon dort stehen würde, anstatt dass sie extra auf anderen Seiten weiterlesen müssten. Außerdem finde ich es verwirrend, wenn an einer Stelle nur die GFDL erwähnt wird. Ziko (Diskussion) 09:50, 3. Mär. 2019 (MEZ)[Beantworten]

huhu kann man diesen Link einfügen?

https://www.bildung-forschung.digital/digitalezukunft/de/wissen/urheberrecht/urheberrecht-in-der-wissenschaft/gesetzliche-erlaubnis-und-zitatrecht/gesetzliche-erlaubnis-und-zitatrecht.html

Grüße Zase Wieder (Diskussion) 13:33, 19. Okt. 2023 (MESZ)[Beantworten]