Wiktionary:Lizenzbestimmungen

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Die GNU Freie Dokumentationslizenz (GNU FDL) erlaubt es, Einträge aus dem Wiktionary anderswo zu verwenden. Dabei sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten. Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jeder einzelne Eintrag (also nicht das Wiktionary als Ganzes).

Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, with no Front-Cover Texts, and with no Back-Cover Texts.
A copy of the license is included in the section entitled "GNU Free Documentation License".

Da die Lizenz aus dem US-amerikanischen Recht stammt und ursprünglich für Softwaredokumentationen entworfen wurde und nicht für ein Projekt wie das Wiktionary, ist unter Umständen ein gewisses Maß an Auslegung notwendig. Die Mitarbeiter des Wiktionary arbeiten zur Zeit an allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Inhalten des Wiktionary. Die folgenden Bestimmungen sind deshalb als vorläufig und nicht rechtswirksam anzusehen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut der GNU FDL.

Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der GNU FDL Sie nicht von der Beachtung anderer Rechte entbindet, insbesondere der Markenrechte der Wikimedia Foundation an der Bezeichnung Wiktionary. Vermeiden Sie alles, was zu Verwechslungen zwischen ihrer Website und dem Wiktionary führen kann, insbesondere die Nutzung der Bezeichnung Wiktionary in URLs, Seitentiteln oder in Form von Überschriften sowie die Verwendung des Wiktionary-Logos an exponierter Stelle.

[Bearbeiten] Unveränderte Kopien

Einzelne Einträge oder der gesamte Inhalt des Wiktionary dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren.

Siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/wikipedia:verbatim_copying

[Bearbeiten] Modifikationen

Werden Teile eines Eintrages verändert, so ist der Abschnitt 4 der GFDL zu beachten. Insbesondere muss Folgendes gegeben sein:

  • Die veränderte Version oder das neue Werk muss wieder unter der GFDL lizenziert sein.
  • Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen werden.
  • Es muss Zugang zu einer "transparent copy" gewährt werden (im Falle eines Eintrages des Wiktionarys sein Text in Wikisyntax).

[Bearbeiten] Praktische Anwendung in Online-Medien

Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten des Wiktionarys besteht ein informelles "Gentlemen-Agreement": In der Regel werden Autoren damit einverstanden sein, wenn statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent copy) folgender Satz unter jeden übernommenen Eintrag (im Beispiel: Artikel XYZ") gestellt wird:

Dieser Eintrag basiert auf dem Eintrag XYZ aus dem freien Wörterbuch Wiktionary und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Eine Liste der Versionen und Autoren ist im Wiktionary unter dieser Seite verfügbar; der Eintrag kann hier bearbeitet werden.

"Wiktionary" sollte ein direkter Link auf die deutschsprachige Wiktionary-Hauptseite, "Artikel XYZ" sollte ein direkter Link auf den entsprechenden Eintrag im Wiktionary sein, "dieser Seite" sollte ein direkter Link auf die Versionsgeschichte des jeweiligen Eintrags und "hier" ein direkter Link auf das Bearbeitungsfenster des Eintrags sein (Die Linksyntax ist obigem Beispiel entnehmbar). "GNU Lizenz für freie Dokumentation" sollte auf eine lokale(!) Kopie der Lizenz linken.

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