Diskussion:versagen

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Thirunavukkarasye-Raveendran in Abschnitt Bedeutung Nr. 2

Bedeutung Nr. 2[Bearbeiten]

Die Bedeutungserklärung: [2] mit Dativ: (jemandem oder sich) etwas nicht gönnen - liegt etwas daneben. Vielleicht sollte man in [2a] und [2b] unterteilen. Die angegebenen Synonyme sind da zur Unterscheidung der verschiedenen Bedeutungen schon hilfreicher: [2a] verbieten, vorenthalten; [2b] sich eine Sache versagen: der Sache entsagen. Ein Beispielsatz zu [2a] wäre: Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. (aus Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (in Wikisource)) - Der jetzige Beispielsatz würde sich dann für [2b] anbieten. --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 15:32, 9. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten