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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Alternative Schreibweise (Getrenntschreibung)

Bedeutung [2] „eingeschaltet haben“[Bearbeiten]

Für diese Bedeutung ist keine Belegstelle angegeben. Der Beispielsatz ist auch ungünstig gewählt, er würde auch zu „an haben“ passen. --Seidenkäfer (Diskussion) 12:37, 28. Jan 2009 (CET)

ich seh das wie seidenkäfer. ich bin dafür, dass man die bedeutung entfernt oder sie ordentlich belegt. das beispiel hilft wirklich nicht sonderlich. --Neuplatoniker (Diskussion) 10:23, 3. Jul 2012 (MESZ)

Alternative Schreibweise (Getrenntschreibung)[Bearbeiten]

@Yoursmile: Du hast m. M. n. korrekt den Scherm auf haben nach den Scherm aufhaben verschoben. Wieso gibt es beim vorliegenden Lemma eine getrennt geschriebene (getrenntgeschriebene? Nein! s. Zwiebelfisch) Form, im anderen Fall jedoch nicht? Gruß und weiterhin viel Spaß, Peter -- 14:06, 2. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

Meiner Meinung nach ist die hier angegebene Schreibung für Bedeutung [2] falsch. Aber vielleicht weiß @Wegner8 mehr, der dies ursprünglich in die Bedeutungsangabe geschrieben hatte. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 14:38, 2. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Danke! Ich hätte es jetzt auch so gesehen. Weiterhin viel Spaß, Peter -- 14:43, 2. Mai 2018 (MESZ)Beantworten