Diskussion:Kaduzierung

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Fehler in der Bedeutung[Bearbeiten]

Eine Verfallenheitserklärung in Bezug auf geleistete Einlagen eines Gesellschafters ????

Soweit ich weiß, ist das die "Verfallenheitserklärung" bzgl. der Gesellschafterstellung. Vgl. § 21 GmbHG. Wäre gut, wenn das mal wer ändern könnte (vorstehender nicht signierter Diskussions-Beitrag stammt von 89.27.213.197DiskussionBeiträge ° ----Baisemain (Diskussion) 23:34, 24. Jan 2013 (MEZ))

Zweifel an der Herkunft[Bearbeiten]

Ich bezweifle, dass das Substantiv direkt aus dem Lateinischen kommt. Mich deucht, es wäre von kaduzieren abgelotten. --Baisemain (Diskussion) 23:47, 24. Jan 2013 (MEZ)

Ich glaube, an letzterem sind keine Zweifel angebrochen. --Kronf (Diskussion) 23:53, 24. Jan 2013 (MEZ)