Diskussion:Kaduzierung
Fehler in der Bedeutung[Bearbeiten]
Eine Verfallenheitserklärung in Bezug auf geleistete Einlagen eines Gesellschafters ????
Soweit ich weiß, ist das die "Verfallenheitserklärung" bzgl. der Gesellschafterstellung. Vgl. § 21 GmbHG. Wäre gut, wenn das mal wer ändern könnte (vorstehender nicht signierter Diskussions-Beitrag stammt von 89.27.213.197 • Diskussion • Beiträge ° ----Baisemain (Diskussion) 23:34, 24. Jan 2013 (MEZ))
Zweifel an der Herkunft[Bearbeiten]
Ich bezweifle, dass das Substantiv direkt aus dem Lateinischen kommt. Mich deucht, es wäre von kaduzieren abgelotten. --Baisemain (Diskussion) 23:47, 24. Jan 2013 (MEZ)
- Ich glaube, an letzterem sind keine Zweifel angebrochen. --Kronf (Diskussion) 23:53, 24. Jan 2013 (MEZ)