Diskussion:BGB

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Genus bei Bedeutung 2[Bearbeiten]

Ich nehme an, dass Bedeutung 2 ein Femininum sein muss.Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 11:00, 17. Jan. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Ich stimme dir zu. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 14:14, 17. Jan. 2017 (MEZ)[Beantworten]