Diskussion:-pflichtig
Abschnitt hinzufügenLetzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wegner8 in Abschnitt Mindestens zwei Bedeutungen
Mindestens zwei Bedeutungen[Bearbeiten]
Der Eintrag ist doppelt falsch.
- Eine Sache kann nicht zu irgendetwas verpflichtet sein; hier liegt ein w:Kategorienfehler vor.
- Ist eine Arznei "apothekenpflichtig", dann ist niemand zu irgendetwas verpflichtet; es gibt nur Verbote.
Vorschlag für Bedeutungen:
- [1] ... drückt aus, dass im bezeichneten Falle jemand zu etwas verpflichtet ist ...
- [2] salopp: ... drückt aus, dass im bezeichneten Falle einschlägige Verbote zu beachten sind ...
Beispiele:
Ich hoffe, dass bald jemand auf diesen Beitrag hin den Eintrag berichtigt; mein Beitrag vom 24. Mär. 2021 in Diskussion:teilweise blieb bisher folgenlos. -- Wegner8 (Diskussion) 08:32, 8. Apr. 2021 (MESZ)