Diskussion:-pflichtig

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Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wegner8 in Abschnitt Mindestens zwei Bedeutungen

Mindestens zwei Bedeutungen[Bearbeiten]

Der Eintrag ist doppelt falsch.

  • Eine Sache kann nicht zu irgendetwas verpflichtet sein; hier liegt ein w:Kategorienfehler vor.
  • Ist eine Arznei "apothekenpflichtig", dann ist niemand zu irgendetwas verpflichtet; es gibt nur Verbote.

Vorschlag für Bedeutungen:

[1] ... drückt aus, dass im bezeichneten Falle jemand zu etwas verpflichtet ist ...
[2] salopp: ... drückt aus, dass im bezeichneten Falle einschlägige Verbote zu beachten sind ...

Beispiele:

[1] gebührenpflichtig, meldepflichtig
[2] apothekenpflichtig, rezeptpflichtig

Ich hoffe, dass bald jemand auf diesen Beitrag hin den Eintrag berichtigt; mein Beitrag vom 24. Mär. 2021 in Diskussion:teilweise blieb bisher folgenlos. -- Wegner8 (Diskussion) 08:32, 8. Apr. 2021 (MESZ)Beantworten