Habeascorpusakte
Habeascorpusakte (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Habeascorpusakte | die Habeascorpusakten |
Genitiv | der Habeascorpusakte | der Habeascorpusakten |
Dativ | der Habeascorpusakte | den Habeascorpusakten |
Akkusativ | die Habeascorpusakte | die Habeascorpusakten |
Worttrennung:
- Ha·be·as·cor·pus·ak·te, Plural: Ha·be·as·cor·pus·ak·ten
Aussprache:
- IPA: [haːbeasˈkɔʁpʊsˌʔaktə]
- Hörbeispiele: Habeascorpusakte (Info)
Bedeutungen:
- [1] Plural selten: Recht auf richterliche Haftprüfung, zuerst in England 1679 erlassen
Beispiele:
- [1] „Wir glauben kaum nötig zu haben, unsern Lesern die Tatsache zu bestätigen, die der Squire soeben erzählte und die, wie wir wissen, genau dahin ging, daß der berühmte Sieger wirklich zu dieser Geldstrafe wegen Verletzung der Habeascorpusakte während seines Oberbefehls verurteilt wurde: eine Strafe, der er sich auch willig unterzog.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Habeaskorpusakte“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Habeascorpusakte“
Quellen:
- ↑ Charles Sealsfield: Der Legitime und die Republikaner. Eine Geschichte aus dem letzten amerikanisch-englischen Kriege. Greifenverlag, Rudolstadt 1989, ISBN 3-7352-0163-6, Seite 446. Zuerst 1833; diese Ausgabe beruht auf der von 1847.