Beweislast
Beweislast (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Beweislast | die Beweislasten |
Genitiv | der Beweislast | der Beweislasten |
Dativ | der Beweislast | den Beweislasten |
Akkusativ | die Beweislast | die Beweislasten |
Worttrennung:
- Be·weis·last, Plural: Be·weis·las·ten
Aussprache:
- IPA: [bəˈvaɪ̯sˌlast]
- Hörbeispiele: Beweislast (Info)
Bedeutungen:
- [1] Pflicht, die Richtigkeit einer Aussage durch einen Beweis zu bestätigen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Beweis und Last
Beispiele:
- [1] „Die Beweislast liegt nicht beim Staat und seinen Behörden, sondern bei der Partei, der die Abgeordneten gehorchen.“[1]
- [1] „Da Ihre Annahmen denen zu widersprechen scheinen, die von der großen Mehrheit der Hirnforscher für vernünftig, wenn nicht gar für bewiesen gehalten werden, liegt die Beweislast bei Ihnen.“[2]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] Pflicht, die Richtigkeit einer Aussage durch einen Beweis zu bestätigen
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beweislast“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Beweislast“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beweislast“
- [1] The Free Dictionary „Beweislast“
- [1] Duden online „Beweislast“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Beweislast“
Quellen: