kaduzieren

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kaduzieren (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich kaduziere
du kaduzierst
er, sie, es kaduziert
Präteritum ich kaduzierte
Konjunktiv II ich kaduzierte
Imperativ Singular kaduzier!
kaduziere!
Plural kaduziert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
kaduziert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:kaduzieren

Worttrennung:

ka·du·zie·ren, Präteritum: ka·du·zier·te, Partizip II: ka·du·ziert

Aussprache:

IPA: [kaduˈt͡siːʁən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild kaduzieren (Info)
Reime: -iːʁən

Bedeutungen:

[1] Recht, transitiv: geleistete Einlagen als verfallen erklären

Herkunft:

abgeleitet von dem lateinischen Adjektiv cadūcus → lavergänglich, verfallen“ beziehungsweise von dem Verb cadere → lafallen, verfallen[1]

Beispiele:

[1] Bleibt ein Gesellschafter seine Einlage aber schuldig, so kann er kaduziert werden, d.h. ihm werden damit seine Geschäftsanteile und etwaige Teilleistungen zugunsten der GmbH aberkannt.[2]
[1] Wird ein Gesellschafter kaduziert, obwohl er behauptet, die Einlage geleistet zu haben, so trifft den Gesellschafter diesbezüglich die Beweislast.[2]
[1] Rechtsmißbräuchlich dürfte eine Einforderung allerdings dann sein, wenn die Mittel offensichtlich nicht benötigt werden und nur eingefordert worden seien, um zahlungsschwache Gesellschafter mit ihrem Geschäftsanteil kaduzieren zu können.[3]

Wortbildungen:

Kaduzieren, kaduzierend, kaduziert, Kaduzierung, Kaduzität

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Goethe-Wörterbuch „kaduzieren
[1] Duden online „kaduzieren

Quellen:

  1. Wahrig-Redaktion (Herausgeber): Wahrig, Herkunftswörterbuch. 5. Auflage. Wissenmedia, Gütersloh und München 2009, ISBN 978-3-577-07585-5, Seite 409.
  2. 2,0 2,1 GmbH - Haftung ehemaliger Gesellschafter bei fehlendem Stammkapital. www.streifler.de, 30. August 2012, abgerufen am 24. April 2013.
  3. Geschäftszahl 2Ob559/91. OGH (Österreich), 11. März 1992, abgerufen am 24. April 2013.