Zwangslizenzierung
Zwangslizenzierung (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Zwangslizenzierung | die Zwangslizenzierungen |
Genitiv | der Zwangslizenzierung | der Zwangslizenzierungen |
Dativ | der Zwangslizenzierung | den Zwangslizenzierungen |
Akkusativ | die Zwangslizenzierung | die Zwangslizenzierungen |
Worttrennung:
- Zwangs·li·zen·zie·rung, Plural: Zwangs·li·zen·zie·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡svaŋslit͡sɛnˌt͡siːʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Zwangslizenzierung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Umstand, dass die Erlaubnis zum Produzieren eines Produkts/Arzneimittels über den Klageweg vor Gericht sichergestellt wird; ein Patent soll also ohne Zustimmung des Patentinhabers genutzt werden
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Zwang und Lizenzierung mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Zwangslizenz
Oberbegriffe:
- [1] Patentausnahme, Zulassung
Beispiele:
- [1] „In Indien erlaubt Abschnitt 84 Absatz 1 des Patentgesetzes eine Zwangslizenzierung drei Jahre nach Erteilung eines Patents, wenn ein Produkt nicht zu einem "vernünftigen Preis" erhältlich ist.“[1]
- [1] „Die Zwangslizenzierung von Immaterialgüterrechten – etwa von Patenten oder Urheberrechten – aufgrund einer missbräuchlichen Lizenzverweigerung gemäß Art. 102 AEUV ist besonders von ökonomischen Erwägungen getragen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Zwangslizenzierung beantragen/durchsetzen
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Zwangslizenzierung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangslizenzierung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zwangslizenzierung“
Quellen:
- ↑ Bayer muss Zwangslizenzierung hinnehmen, Heise. Abgerufen am 3. Juli 2020.
- ↑ Zum Verhaeltnis von Recht und Oekonomik beim Behinderungsmissbrauch gemaeß Art. 102 AEUV, amazon.ca. Abgerufen am 3. Juli 2020.